Die Datensicherheit Ihres Unternehmens ist nur ein Anruf entfernt…
Wir bieten Ihnen nicht nur vorgefertigte Module, die Sie durch Ihre Unternehmensdaten ergänzen zu brauchen. Bei Data-Advisor aus Mönchengladbach bekommen Sie einen gesetzeskonformen Datenschutz für kleine und mittelständische Unternehmen durch einen externen Datenschutzbeauftragten. Dadurch sind Sie und Ihr Unternehmen aus rechtlicher Sicht immer auf der sicheren Seite. In der heutigen Zeit ist der Datenschutz besonders wichtig. Daher sollte sich kein Unternehmen leisten, dieses wichtige Thema nicht ernst zu nehmen.
Unsere Datenschutz-Experten sehen sich die Situation in Ihrem Betrieb an und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Datenschutz-Konzept, das jeder rechtlichen Überprüfung standhält. In der heutigen Zeit ist nicht nur der Konkurrenzdruck groß. Es gibt auch unzählige rechtliche Fallstricke, die für Ihr Unternehmen verhängnisvoll sein können. Aus diesem Grund sollten Sie sich im Bereich des Datenschutzes niemals auf irgendwelche dubiosen Experimente einlassen. Wir von data-advisor beraten Sie gerne und erstellen für Ihr Unternehmen geeignete Datenschutz-Konzepte.

Phenomenal
Ich hatte auch von der neuen DSGVO gehört. Doch leider war mein Interesse gar nicht so groß, dass ich mich intensiv damit auseinandersetzen mochte. Als ich dann aber erfuhr, dass einige Kollegen schon Schwierigkeiten mit Behörden hatten, war mir klar, dass ich unbedingt etwas tun musste. Deshalb beauftragte ich data-advisor aus Mönchengladbach mit der Umsetzung der DSGVO. Es dauerte nicht lange und mein Betrieb war komplett rechtssicher umgestaltet. Es waren gar nicht besonders viele Maßnahmen, die ergriffen werden mussten. Daher ließen sie sich schnell umsetzen. Jetzt bin ich froh darüber, dass mir so leicht kein Ärger mehr drohen kann.
Data-Advisor – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wir haben hier für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten („FAQs“) zu unserem Service zusammengestellt.
Beim Datenschutz geht es um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Daher spielt er insbesondere in Deutschland eine sehr wichtige Rolle. Zu den personenbezogenen Daten gehören folgende:
- Vorname und Nachname
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Kreditkartendaten
- Bankverbindung
- Geburtsdatum
- Beruf
- Arbeitgeber
- Gesundheit
- Konfession
Alle diese Daten müssen besonders geschützt sein. Jeder Mensch hat das Recht, über diese Daten selbst zu bestimmen. Das bedeutet aber auch, dass ein Unternehmen, dem diese Daten zur Abwicklung eines Kaufprozesses oder eines Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt werden, diese ebenfalls schützen muss. Damit sämtliche Prozesse der Datenerfassung und Verarbeitung in einem Unternehmen gesetzeskonform durchgeführt werden, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestimmen.
Datenschutz ist in der Schweiz von entscheidender Bedeutung und unterliegt strengen Gesetzen und Vorschriften, um die Privatsphäre und die persönlichen Daten der Bürger zu schützen. Hier sind einige wichtige Aspekte und Best Practices im Bereich Datenschutz in der Schweiz:
1. Gesetzliche Grundlage:
Der Datenschutz in der Schweiz wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Grundsätze und Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest.
2. Datenschutzbeauftragter:
In bestimmten Fällen müssen Unternehmen und Organisationen in der Schweiz einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn umfangreiche Datenverarbeitungen stattfinden oder spezielle personenbezogene Daten verarbeitet werden.
3. Einwilligung der Betroffenen:
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfordert in der Regel die Einwilligung der betroffenen Personen. Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und ausdrücklich sein.
4. Datensicherheit:
Unternehmen sind verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Dies schließt den Schutz vor unbefugtem Zugriff und Datenverlust ein.
5. Datenübermittlung ins Ausland:
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der Schweiz ist eingeschränkt und unterliegt bestimmten Bedingungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.
6. Informationspflicht:
Betroffene Personen haben das Recht, darüber informiert zu werden, wie ihre Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen transparent über ihre Datenschutzpraktiken sein und Datenschutzrichtlinien bereitstellen.
7. Datenschutz-Folgenabschätzung:
In einigen Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, um die Auswirkungen bestimmter Datenverarbeitungen auf die Privatsphäre der Betroffenen zu bewerten.
8. Datenschutzschulungen:
Die Schulung von Mitarbeitern in Datenschutzangelegenheiten ist entscheidend, um die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien sicherzustellen.
9. Rechte der betroffenen Personen:
In der Schweiz haben betroffene Personen verschiedene Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu ihren Daten, das Recht auf Berichtigung von ungenauen Informationen und das Recht auf Löschung, wenn keine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung mehr besteht.
10. Datenschutz-Compliance:
Unternehmen und Organisationen sollten eine Datenschutz-Compliance-Kultur fördern, die sicherstellt, dass Datenschutzrichtlinien und -verfahren kontinuierlich überwacht und aktualisiert werden, um den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
11. Datenschutzverletzungen melden:
Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Unternehmen und Organisationen in der Schweiz diese unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen melden. Eine schnelle Reaktion ist entscheidend, um den Schaden zu begrenzen und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.
12. Datenschutz im digitalen Zeitalter:
Mit der zunehmenden Digitalisierung ist es von entscheidender Bedeutung, auch im Online-Bereich Datenschutzrichtlinien und -praktiken zu implementieren. Dies betrifft insbesondere den Schutz von Online-Kundeninformationen und die Einhaltung von Cookie-Richtlinien.
13. Externer Datenschutzbeauftragter:
Viele Unternehmen in der Schweiz ziehen die Zusammenarbeit mit externen Datenschutzbeauftragten in Betracht, um sicherzustellen, dass sie den Datenschutzanforderungen gerecht werden. Externe Experten bieten Fachkenntnisse und können die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften gewährleisten.
In einer Zeit, in der Datenschutz und Datensicherheit immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist die Achtung der Datenschutzgesetze in der Schweiz nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner zu gewinnen und zu erhalten. Die Investition in Datenschutz ist eine Investition in die langfristige Integrität Ihres Unternehmens.
Es gibt zahlreiche Unternehmen, die den Datenschutz nicht so ernst nehmen, weil sie eigentlich gar nicht so viel mit Datenverarbeitung zu tun haben. Doch dabei handelt es sich um einen Irrtum. Jeder Unternehmer, der Produkte oder Dienstleistungen anbietet, hat unweigerlich mit persönlichen Daten zu tun. Es beginnt schon damit, wenn Interessenten sich die Angebote auf der Webseite des Unternehmens ansehen. Es brauchen noch nicht einmal Angebote zu seins. Schon die Information über ein Unternehmen hat schon etwas mit dem Datenschutz zu tun.
Auf nahezu jeder Webseite sind Cookies vorhanden. Diese dienen eigentlich nur zur Auswertung der Besucherzahlen. Um Statistiken der Besucher zu erstellen, müssen diese zumindest gezählt werden. Anhand der Cookies wird ermittelt, ob immer wieder die gleichen Besucher auftauchen, oder ob es unterschiedliche Besucher sind. Zudem wird darüber die Besuchszeit ermittelt. Obwohl sich kein Besucher beim Aufruf einer Webseite registrieren muss, so werden doch in gewisser Weise persönliche Daten erhoben. Deshalb sind die meisten Webseiten ja auch mit einem Cookie-Hinweis versehen. Doch solch ein Cookie-Hinweis von der Stange bietet einem Unternehmen nicht immer den erforderlichen rechtlichen Schutz. Wir von data-advisor aus Mönchengladbach kümmern uns darum. Aber das ist nicht alles. Anhand dieses Beispiels sollte nur kurz beschrieben werden, warum es für alle Unternehmen von größter Bedeutung ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen.
Grundsätzlich gilt, dass in der Datenschutzgrundverordnung, die eher als DSGVO bekannt ist, festgelegt wurde, dass sämtliche Daten mit einem persönlichen Bezug zu schützen sind. Das ist in einigen Fällen ein recht schwieriges Unterfangen. Bietet ein Unternehmer Dienstleistungen oder Produkte an, dann kann er diese ja nur den Menschen zur Verfügung stellen, die auch eine Anschrift hinterlassen. Sonst wüsste der Unternehmer ja gar nicht, an welche Adresse er die bestellten Produkte schicken soll. Zudem muss die Person, die etwas bestellt, auch Kreditkartendaten oder eine Bankverbindung hinterlassen. Auch dabei handelt es sich um personenbezogene Daten.
Diese müssen laut DSGVO im besonderen Maße geschützt werden. Der eigentliche Sinn, der hinter der Datenschutzgrundverordnung steckt, ist der, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, wer seine Daten bekommt. Bestellt jemand einen Artikel in einem Onlineshop, benötigt der Anbieter Kontakt- und Bankdaten. Diese darf er jedoch an keine weiteren Personen geben. Damit reagieren die Datenschutzbehörden auf die Vorgänge, die noch in der Vergangenheit standardmäßig waren. Damals war es so, dass die personenbezogenen Daten an andere Unternehmen weiterverkauft wurden. Irgendwann wurden daraus umfangreiche Datenlisten erstellt, die für viel Geld an dubiose Anbieter verkauft werden konnten. Die Folgen davon waren nicht nur mit Werbemüll gefüllte E-Mail-Postfächer, sondern auch massenhafte Phishing-Mails und andere unschöne Dinge.
Zudem soll mit dem Datenmissbrauch verhindert werden, dass es zu den „gläsernen Kunden“ kommt. Das eigentliche Problem für viele Unternehmen besteht jedoch nicht darin, Daten weitergeben zu wollen. Auch dann, wenn die Personendaten nur für die Abwicklung des jeweiligen Geschäfts genutzt werden, müssen Richtlinien beachtet werden. Ein wesentlicher Grundsatz ist beispielsweise, dass die personenbezogenen Daten aller Menschen innerhalb der EU nicht die EU verlassen dürfen. Dieses Problem trifft viele Unternehmen, die mit der Googlecloud oder mit den Produkten von Microsoft arbeiten. Diese beiden Anbieter gehören zu den wichtigsten in allen Marketingbereichen. Deshalb fällt es vielen Unternehmen gar nicht so leicht, die Personendaten ihrer Kunden DSGVO-konform zu speichern. Aber Sie brauchen sich darüber keine Sorgen zu machen. Ihr externer Datenschutzbeauftragter von data-advisor aus Mönchengladbach kümmert sich darum.
Die Bestimmungen des Datenschutzes gelten aber auch innerbetrieblich. Das bedeutet, ein Unternehmer muss auch die Daten seiner Angestellten vertraulich behandeln und an einem sicheren Speicherort aufbewahren. Die Namen und Adressen der Mitarbeiter dürfen selbstverständlich ebenfalls nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden. Auch die Daten von Geschäftspartnern oder Zulieferbetrieben fallen unter den Bestimmungen der DSGVO. Über alle wesentlichen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung den Überblick zu behalten, ist schon ganz schön schwierig. Zudem haben die meisten Unternehmer gar nicht die Zeit, sich mit dieser Thematik umfassend zu beschäftigen. Da der Datenschutz in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert hat, werden schon kleinste Unachtsamkeiten geahndet.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen. Grundsätzlich könnte diese Arbeit auch von einem Angestellten aus dem Unternehmen durchgeführt werden. Doch dabei treten erfahrungsgemäß einige Schwierigkeiten auf. Ein Datenschutzbeauftragter hat doch ganz andere Aufgaben zu erfüllen als ein IT-Administrator. Deshalb folgt hier eine kleine Liste mit Anforderungen:
- Die fachliche Qualifikation muss durch umfangreiche Schulungen erworben werden.
- Nach dem Erlangen der Qualifikation sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich.
- Der Arbeitgeber muss dem internen Datenschutzbeauftragten zur Durchführung seiner Tätigkeit genügend Zeit geben.
- Die Beaufsichtigung des Datenschutzes kann kein Angestellter neben seiner eigentlichen Tätigkeit ausüben.
- Ein interner Datenschutzbeauftragter steht unter einem besonderen Kündigungsschutz
- Es kann auch zu Interessenskonflikten kommen
- Fehlende Akzeptanz von Kollegen und Geschäftsführung
Für viele Unternehmer klingt es sehr verlockend, einen Angestellten zu einer Fortbildung zum Datenschutzbeauftragten zu schicken. Der eigentliche Hintergedanke ist, dass ein interner Datenschutzbeauftragter nicht ganz so streng ist und es seinen Kollegen ein wenig einfacher macht als ein externer Fachmann. Doch dadurch können mitunter auch fatale Fehler auftreten. Der Datenschutz ist ein sehr sensibles Thema und hat einen hohen Rang. Schon kleinere Fehler können sehr hohe Bußgelder oder Strafen zur Folge haben.
Ein großes Problem besteht zumeist darin, dass weder die Kollegen noch die Unternehmensleitung die Vorgaben des internen Datenschützers richtig ernst nehmen. Er braucht daher schon eine gehörige Portion an Durchsetzungsvermögen. Kommt es dann doch zu Unstimmigkeiten, haften letztendlich der Datenschutzbeauftragte und nicht das Unternehmen. Aus diesem Grund ist es auch schwer, einen Freiwilligen aus dem eigenen Betrieb zu finden. Ein gewissenhafter Datenschutzbeauftragter muss mitunter seinen Kollegen Schranken aufweisen. Diese können zur erschwerten Bearbeitung bestimmter Vorgänge führen. Deshalb kommt es auch gar nicht so selten vor, dass sich ein interner Datenschutzbeauftragter ganz schnell unbeliebt bei seinen Kollegen und Vorgesetzten macht.
Ein Angestellter, der bereits im IT-Bereich tätig ist, kann zwar mit einer Gehaltserhöhung geködert werden. Doch die meisten Fachkräfte wissen ganz genau, welche Verantwortung sie durch diese Tätigkeit übernehmen. Damit die Betriebsleitung einem internen Datenschutzbeauftragten nicht mit einer Kündigung drohen kann, genießt er einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehört unter anderem auch, dass die Kündigungsfrist zwölf Monate beträgt. Zudem kann der Arbeitgeber seinen internen Datenschutzbeauftragten nicht aus dem Grund kündigen, weil er die DSGVO Richtlinien zu genau nimmt und sie vollständig umsetzen will. Aus allen diesen Gründen gibt es auch nur sehr wenige interne Datenschutzbeauftragte.
Obwohl die Vorgaben, die in der Datenschutzgrundverordnung festgelegt sind, nicht jedem plausibel erscheinen, müssen sie unbedingt eingehalten werden. Schon kleine unbeabsichtigte Verstöße führen zu hohen Bußgeldbescheiden. Bei fahrlässigen Verstößen können Strafen in Millionenhöhe verhängt werden. Diese können so massiv sein, dass sie zu einer Aufgabe des Betriebs führen.
Ein weiteres Problem ist die Veröffentlichung. Erfahren Kunden oder auch einfach nur Interessenten, dass es in einem Unternehmen zu Verstößen im Bereich des Datenschutzes gekommen ist, wenden sich die meisten Interessenten sofort ab. Die Bevölkerung ist sehr stark sensibilisiert in diesem Bereich. Dadurch entstehen langfristige Einnahmenverluste. Mitunter werden auch Auszeichnungen oder ISO-Zertifizierungen wieder aberkannt. Es kann daher behauptet werden, dass ein Verstoß gegen die DSGVO und den DSG für ein Unternehmen fatale wirtschaftliche Folgen haben kann. Das Schlimme daran ist, dass es sich manchmal nur um Versehen oder Unachtsamkeiten gehandelt hat.
Data-Advisor Kompetenzen
Professioneller Datenschutz für kleine und mittelständische Unternehmen durch einen externen Datenschutzbeauftragten.

Umfangreiche Beratung
Bei Data-Advisor bekommen Sie eine umfangreiche Beratung zum Datenschutz, Datensicherheit und Informationen zu unseren Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter.

Datenschutz Konzept
Unsere Experten sehen sich die Situation in Ihrem Betrieb an und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen, das jeder rechtlichen Überprüfung standhält.

Kontinuierliche Betreuung
Eine kontinuierliche Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten sehen wir als selbstverständlich an – nur so erhalten Sie und Ihr Unternehmen eine langfristige Rechtssicherheit.

Kein Interessenkonflikt
Ein weiterer bedeutsamer Pluspunkt für Sie besteht darin, dass es bei unserer Arbeit zu keinen Interessenkonflikten mit Ihrem Unternehmen kommt. Wir arbeiten stets kompetent, unparteilich und objektiv.

Qualifizierung & Weiterbildung
Unsere Mitarbeiter verfügen über eine gute Grundausbildung und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Das ist besonders wichtig, weil sich im Bereich des Datenschutzes und Datensicherheit ständig Veränderungen abzeichnen.

Kostensicherheit
Sie genießen noch weitere Vorteile durch uns. Dazu gehört auch die zuverlässige Planungssicherheit. Sie behalten von Anfang an die Kostenübersicht, sodass Sie keine unerwarteten Ausgaben zu befürchten brauchen.
Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten bringt einen gesetzeskonformes Datenschutz bei überschaubaren Kosten.