Für wen gelten überhaupt die Datenschutzbestimmungen?

Es gibt zahlreiche Unternehmen, die den Datenschutz nicht so ernst nehmen, weil sie eigentlich gar nicht so viel mit Datenverarbeitung zu tun haben. Doch dabei handelt es sich um einen Irrtum. Jeder Unternehmer, der Produkte oder Dienstleistungen anbietet, hat unweigerlich mit persönlichen Daten zu tun.

Welchen Daten müßen im Betrieb geschützt werden?

Beim Datenschutz geht es um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Daher spielt er insbesondere in Deutschland eine sehr wichtige Rolle. Zu den personenbezogenen Daten gehören folgende:

  • Mitarbeiterdaten, z.B.: Bildungsstand, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen
  • Persönlichkeit des Betroffenen zu bewerten einschließlich seiner Fähigkeiten, seiner Leistung oder seines Verhaltens
  • Rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben

  • Lohn- und Gehaltsdaten
  • Kunden- oder Mandantendaten, Lieferantendaten

Das Ulmer Urteil zur Fachkunde

Dem Datenschutzbeauftragten kommt in öffentlichen Einrichtungen, der Wirtschaft, der Industrie und bei den Behörden in heutiger Zeit ein wichtiger Auftrag für die Wahrung der Belange der Gesellschaft zu. Seine Aufgabe besteht darin, Beeinträchtigungen und Gefahren entgegenzuwirken, die sich aus dem massenhaften Umgang mit Daten und Informationen ergeben, die über bestimmte Personen gespeichert sind.

Landgerich Ulm Az.: 5T153/90-01 LG Ulm

Datenschutz Infothek

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